Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Reile Consulting (nachfolgend: RC) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern i.S. von § 14 BGB (nachfolgend: Kunden)
1. Vertragsgegenstand
Reile Consulting erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Personalberatung und Diagnostik sowie Coaching. Der jeweilige Vertragsgegenstand ist dem jeweiligen Einzelvertrag zu entnehmen.
2. Vertraulichkeit
RC wird alle Personen, die von ihr mit der Durchführung des Einzelvertrags betraut werden, zur vertraulichen Behandlung aller im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erlangten Informationen und Unterlagen einschließlich des Beratungsergebnisses verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Einzelvertrags, es sei denn, dass der Kunde die Verwendung gestattet.
Die Ergebnisse der Tätigkeit von Reile Consulting sind ausschließlich für die Parteien des Einzelvertrags bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Ergebnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde, etwaige Referenzen über potentielle Bewerber nur durch RC einholen zu lassen.
RC ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Einzelvertrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
3. Vergütung, Fälligkeit
Die Vergütung für die Dienste von RC ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Vergütungs-/Honorarangaben hinzuzurechnen und in Rechnungen gesondert auszuweisen.
Außerdem fallen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von RC Nebenkosten (siehe 3.1 – 3.3) an, die dem Kunden bei Anfall in Rechnung gestellt werden.
3.1. Reisekosten
Reisekosten sind Nebenkosten. Reisekosten werden netto dem Kunden weiterbelastet. Folgende Reisekosten werden von den Kunden erstattet:
3.1.1 Reisekosten Dritter
Reisekosten Dritter werden für die Hin- und Rückfahrt bzw. Hin- und Rückflug vom Wohnort zum Vorstellungsort gegen Vorlage des Zahlungsbelegs erstattet.
Dritten werden die Kosten für die Fahrt mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) oder für einen Flug (Economy Class) erstattet. Dritte können auch im eigenen PKW reisen; in diesem Fall werden 0,50 € pro gefahrenen Kilometer erstattet. Tagesspesen werden Dritten bei Abwesenheit von mehr als 8 Std. mit € 14,00 vergütet.
3.1.2 Reisekosten der RC-Berater
Reisekosten der RC-Berater fallen im Wesentlichen für PKW-Reisen an. Hierfür sind 0,50 € pro gefahrenen Kilometer von den Kunden zu erstatten.
Im Übrigen gelten für Flug- und Bahnreisen die Bedingungen für die Abrechnung der Reisekosten Dritter. Tagesspesen werden gemäß den steuerlichen Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung erstattet. Zahlungsbelege sind stets vorzulegen.
3.2 Kosten für Anzeigen/grafische Leistungen Dritter
Ferner entstehende Nebenkosten, z.B. für Anzeigen und grafische Leistungen Dritter zur Gestaltung von Anzeigen werden dem Kunden gemäß der Originalrechnung der von RC beauftragten Unternehmen berechnet. RC wird bei der Auswahl Dritter darauf achten, dass diese übliche Vergütungen für ihre Tätigkeit erheben.
3.3 Sonstige Nebenkosten
Sofern weitere Nebenkosten anfallen, wird RC den Kunden darüber vorab informieren. Die Entscheidung über den Anfall der weiteren Kosten trifft RC nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Kunden. Auch diese weiteren Kosten sind dann von dem Kunden zu tragen.
4. Fälligkeit, Verzugseintritt, Verzugszinsen
Alle Rechnungen sind sofort nach Zugang und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von RC zehn Tage nach dem Fälligkeitszeitpunkt in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
Im Falle des Verzugs ist RC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.
RC ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden, als in Ziffer 4, Satz 2, bezeichnet, entstanden ist.
5. Haftung
RC haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet RC nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6. Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag und stellt der Kunde innerhalb der nächsten sechs Monate seit Zugang der Kündigung einen von RC vor der Kündigung präsentierten Bewerber ein, bleibt der Vergütungsanspruch von RC in der Höhe bestehen, in der er ohne eine Kündigung und bei erfolgreicher Einstellung entstanden wäre.
7. Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9. Geltung dieser AGBs
Zwischen RC und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als RC ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
10. Schlussbestimmungen
Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht.
Auf das Vertragsverhältnis werden die Vorschriften über den Dienstvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 611 ff. BGB) angewendet, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schweigen.
Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Krefeld.
Krefeld, 01.02.2026